Antwort der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz
In der Frage der Organspende und ihrer staatlichen Regulierung stehen sich zwei grundlegende Werte gegenüber: erstens der Wert der körperlichen Unversehrtheit, der auf nationaler Ebene von jedem Rechtsstaat und auf internationaler Ebene von den Menschenrechtskonventionen geschützt wird, die für die Staaten (wie den unseren), die sie ratifiziert haben, verbindlich sind; zweitens der Wert des Lebens und seines Schutzes. Die Praxis der Organspende rüttelt am ersten dieser Werte, da sie die körperliche Unversehrtheit des Verstorbenen (dessen Körper weiterhin gesetzlich geschützt ist) verletzt. Um jedoch Leben zu retten, die ohne Transplantation zum Tod verurteilt oder einem schwer erträglichen körperlichen Zustand ausgesetzt wären, steht es jedem von uns frei, diesem Opfer zuzustimmen und unsere Organe ganz oder teilweise zu spenden. Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (KBSBK) betont, dass sie mit der gesamten katholischen Kirche die Organspende als einen Akt tiefer Nächstenliebe und Brüderlichkeit unterstützt und fördert[1].
Die Änderungen des Transplantationsgesetzes, die in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 angenommen wurden, verlangen eine Revision der Transplantationsverordnung, die diese Änderungen umsetzen muss. Letztere Revision wurde zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben und soll den Änderungen des Gesetzes (vor allem dessen Übergang zur Widerspruchslösung) Rechnung tragen. Vor der Volksabstimmung von 2022 galt in der Schweiz die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung, wo jede Person, die ihre Organe spenden wollte, dies schriftlich festhalten musste. Ohne Eintrag auf einer Spenderkarte oder im nationalen Register war es den Angehörigen überlassen, die Entscheidung für oder gegen die Spende zu treffen, dies auf der Grundlage des mutmasslichen Willens des Verstorbenen. Die Angehörigen weigerten sich jedoch häufig (in etwa 60% der Fälle), sich für eine Spende auszusprechen, wenn sie den Willen des Verstorbenen nicht kannten, was zu einer relativ niedrigen Organspenderate in unserem Land führte. Mit dem Wechsel zur sogenannten Widerspruchslösung kehrt sich die Situation um und jeder wird zum mutmasslichen Spender, es sei denn, die Ablehnung wird ausdrücklich festgehalten. Da die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Volk angenommene Lösung jedoch weiterhin ein erweitertes Modell der Willensäusserung vorsieht, d. h. in welchem die Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, bleibt das Problem der hohen Verweigerungsrate bestehen. Die Miteinbeziehung der Angehörigen könnte sich negativ auf die erzielte Erhöhung der Spenderate auswirken, bildet jedoch ein wesentliches ethisches Kriterium, um den Schutz der körperlichen Unversehrtheit jeder Person während ihres Lebens und nach ihrem Tod zu wahren.
Um dieses Effizienzproblem zu beheben, ohne die ethischen Anforderungen senken zu müssen, hatte die KBSBK bereits vor zwei Jahren vorgeschlagen, die sogenannte Erklärungsregelung einzuführen, bei der sich jeder Bürger ernsthaft mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und seinen Willen schriftlich festhalten müsste, nachdem er klare und umfassende Informationen zu diesem Thema erhalten hätte. Diese Lösung wurde nicht weiterverfolgt, da der Bundesrat sie für schwer umsetzbar und kostspielig hielt. Doch die Herausforderungen, vor denen das BAG und die Stiftung Swisstransplant, die neben anderen Instanzen für die Einführung des neuen Systems verantwortlich sind, heute stehen, sind ebenfalls hoch. Denn die Effizienz und die ethische Tragfähigkeit des Modells hängen von der Qualität und der Durchschlagskraft der künftigen Informationskampagnen ab.
Aus ethischer Sicht ist es bei der Widerspruchslösung von entscheidender Bedeutung, dass jeder gut informiert ist und sich im nationalen Organspenderegister einschreibt. Denn wer passiv bleibt, wird automatisch zum Organspender, wenn seine Angehörigen nicht ausdrücklich dagegen sprechen. Was die Wirksamkeit betrifft, so wird es neben der reinen Informationsvermittlung darum gehen, jede Person dazu zu bewegen, sich tatsächlich in das Register einzutragen.
Die KBSBK strebt nach einer Verkürzung der Wartezeit der Patienten, die auf eine Organtransplantation angewiesen sind, denn jedes Jahr werden zahlreiche Todesfälle bedauert, weil kein kompatibles Organ verfügbar gemacht werden konnte[2]. Der Bundesrat verfolgt dasselbe Ziel. Deshalb müssen alle nötigen Mittel eingesetzt werden, um die Bevölkerung gut zu informieren, ihr neues Vertrauen in das Organspenderegister zu geben und sie dazu zu bewegen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich gültig einzutragen. Es muss rasch zu einer höheren Spenderate kommen, denn es geht um das Leben zahlreicher Menschen, die durch eine rechtzeitige Organtransplantation gerettet werden können.
Unter diesem Link finden Sie die Antwort der KBSBK auf das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Transplantationsverordnung:
Änderung der Transplantationsverordnung – Antwortformular KBSBK (auf Französisch)
[1] Papst Franziskus, Ansprache an die Italienische Vereinigung für die freiwillige Organ-, Gewebe- und Zellenspende (AIDO), 13. April 2019; Johannes Paul II, Ansprache an die Teilnehmer des ersten internationalen Kongresses der Gesellschaft für Organspende, 20. Juni 1991, Nr. 3; Benedikt XVI, Ansprache an die Teilnehmer des Internationalen Kongresses zum Thema Organspende, 7. November 2008, Nr. 1; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2296.
[2] Die Zahl der Todesfälle pro Jahr in der Schweiz aufgrund des Mangels an kompatiblen Organen steigt seit 2021 an. Im Jahr 2023 starben 92 Personen (vgl. Daten von Swisstransplant: https://www.swisstransplant.org/de/).
