Heilen Ja, Eliminieren Nein

Schweizer Bischofskonferenz: Keine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Die Schweizer Bischofskonferenz lehnt die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Diese Position hat sie in ihrer Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes an den Bundesrat deutlich gemacht. Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik, welches das Eliminieren von „kranken“ Embryonen zum Ziel hat, ist nicht mit der in der Bundesverfassung verankerten Würde des Menschen vereinbar. –Präimplantationsdiagnostik meint genetische Untersuchungen, mit denen entschieden wird, ob ein durch Befruchtung im Reagenzglas erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht.

Die Bischöfe verstehen Leid und Furcht von Paaren, die wissen, dass sie schwere genetische Krankheiten übertragen können. Ihnen schuldet die Gesellschaft Solidarität und die Weiterentwicklung der Technik. „Wir erwarten, dass Forschungen und Entwicklungen gefördert werden, welche die Bedingungen für die vorgeburtliche Diagnose und Behandlung (und nicht für die Eliminierung) verbessern wollen“, schreiben die Bischöfe.

Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik hat laut Bundesrat zum Ziel, schwere Krankheiten zu verhindern. Die PID scheint in der Tat, eine Lösung gegen Leid und Ängste von Paaren zu bieten. Aber es handelt sich um eine falsche Lösung, die den Grundsatz der Menschenwürde verletzt: Sie selektiert Embryonen als mögliche Träger einer schweren Krankheit, die daraufhin eliminiert werden.

Fehlender Beweis

Der Bundesrat räumt ehrlicherweise ein, dass „die Befürwortung der PID sicher nicht mit der Annahme, Embryonen besässen uneingeschränkt Menschenwürde, verträglich ist“. Es ist deshalb an den Verfechtern der PID, den Beweis zu liefern, dass der menschliche Embryo keine Person ist – ein solcher fehlt bis zum heutigen Tag. Und im Zweifel über die Natur des Embryo muss das Prinzip der Vorsicht nachhaltig angewendet werden.

Laut Vorschlag des Bundesrats wird das Verbot des Einfrierens von Embryonen nicht nur für die PID aufgehoben, sondern im ganzen Bereich der In-Vitro-Fertilisation. Erneut wird der Embryo nicht für sich selbst respektiert, sondern in ein „Objekt“, ein Ding, verwandelt, das solange in einem Gefrierschrank aufbewahrt wird, bis man es braucht. Die Festlegung auf acht Embryonen als Limite für die PID erscheint völlig willkürlich und wissenschaftlich schwer zu rechtfertigen.

Schiefe Ebene

Mit der Zulassung der PID würde sich die Schweiz auf eine schiefe Ebene begeben, aus der es kein Zurück mehr gäbe. Jene Länder, die PID nur für stark eingeschränkte Indikationen zuliessen, erweiterten früher oder später die Indikationen, bis hin zur Auswahl bestimmter Eigenschaften des Kindes („Designer Baby“). Die Zulassung der PID würde früher oder später eine Lockerung der bestehenden Schranken nach sich ziehen. Jedes Mal, wenn ein Schritt erfolgt, folgt notwendigerweise der nächste.

Am Schluss ihrer Stellungnahme unterstreichen die Bischöfe ihre Überzeugung, dass Gesundheit oder Wohlbefinden einer Person nicht nur von der Integrität seines biologischen Rucksacks abhängt, der die Eigenschaften des physischen Funktionierens bestimmt. Wer mit der Präimplantationsdiagnostik überzeugt ist, dass eine Person einzig wegen physischer Kriterien nie eine gute Gesundheit geniessen kann, übersieht einäugig die psychologischen, sozialen und geistlichen Dimensionen des menschlichen Lebens. Es gibt viele Beispiele, wo diese Dimensionen Personen trotz schwerer physischer Behinderungen zu einem gesunden Wohlbefinden, einem erfüllten Leben, führen.

Detaillierte Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz ist (nur auf Französisch)