Ja zum Menschen, nein zur Präimplantationsdiagnostik

Im Folgenden wird ein Ausschnitt aus der Medienmitteilung der Schweizer Bischofskonferenz (10.03.2016) im Anschluss an die 311. ordentliche Versammlung wiedergegeben, der sich auf die Bioethik bezieht:

Als Folge der 2015 erfolgten Revision der Bundesverfassung kommt es am kommenden 5. Juni zu einer eidgenössischen Volksabstimmung über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen sollen die Bedingungen für die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) geregelt werden. Die Bischöfe sind der Überzeugung, dass der Inhalt dieser Gesetzesvorlage der unverletzlichen Würde des Menschen nicht gerecht wird. Sie lehnen daher diese Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes ab. Vor dem Abstimmungstermin wird die Kommission für Bioethik eine ausführliche Stellungnahme veröffentlichen.