Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit

Stellungnahme der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (KBSBK) zum Dokument der SAMW

Die Covid-Pandemie stellt uns alle vor dauerhafte und enorme Herausforderungen. Angesichts dieser ausserordentlichen Lage erarbeitete die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) im Frühjahr 2020 medizinisch-ethische Richtlinien für den Fall einer Ressourcenknappheit in der intensivmedizinischen Betreuung. Diese Richtlinien wurden im November überarbeitet.

Das SAMW-Dokument beruft sich zu Recht auf das ethische Grundprinzip der Nichtdiskriminierung gebrechlicher Menschen: «Das Alter, eine Behinderung oder Demenz per se sind keine Kriterien, die zur Anwendung gelangen dürfen.» [1]

Eine wichtige Anpassung der Richtlinien besteht darin, dass das Kriterium der Fragilität («Frailty») nun in den Entscheidungsprozess miteinbezogen wird. Die Verwendung dieses Kriteriums ist zwar interessant, aber das SAMW-Dokument schlägt eine problematische Definition der Fragilität vor, da diese allein auf der Mobilität des Patienten, seinem Unterstützungsbedarf und/oder seinem Demenzgrad beruht (Grafik S. 5).

Diese Skala schliesst Menschen mit vorbestehenden Behinderungen weitgehend von intensivmedizinischen Behandlungen aus. [2] Eine Abhängigkeit von Dritten bedeutet jedoch nicht, dass diese vital gefährdet sind. Andere Definitionen von Fragilität, wie z. B. nach Fried, sind besser geeignet. [3] Sie betrachten den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten unter Berücksichtigung seiner Fähigkeit, eine intensivmedizinische Behandlung zu tolerieren, ohne ältere Menschen oder Menschen mit Demenz oder Behinderungen per se zu diskriminieren.

Die KBSBK fordert die SAMW daher auf, ihre Kriterien für die Triage von Patienten zu präzisieren und dabei andere Definitionen von Fragilität («Frailty nach Fried») zu berücksichtigen, die es ermöglichen, weder ältere Menschen noch Menschen mit Behinderungen oder mit einer Demenzerkrankung systematisch auszuschliessen.

Die im Rahmen der Pandemie behördlich verordneten Schliessungsmassnahmen dienten dem Schutz besonders gefährdeter Personen. Sie basieren insbesondere auf der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung, die besagt, «dass die Stärke des Volks sich am Wohl der Schwachen misst». Um die Schwächsten der Gesellschaft richtig zu schützen und unterstützen zu können, müssen sie jedoch zuerst identifiziert werden. Und vergessen wir nicht, weshalb wir die Schwächsten schützen, nämlich, damit wir sie nach der Pandemie wieder in unsere Gesellschaft aufnehmen können.

Freiburg, den 30. November 2020

Dr. Stève Bobillier, wiss. Mitarb. der KBSBK

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[1] SAMW, Covid-19-Pandemie: Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit, 4. ssNovember 2020, S. 4. https://www.samw.ch/de/Ethik/Themen-A-bis-Z/Intensivmedizin.html

[2] Stellungnahme von Agile.ch : https://f2bd7165-d0ed-406a-bac0-4fa0c0d60fa3.filesusr.com/ugd/3b62ac_886420e37dc84da6a963210e0e01239c.pdf?index=true ; und von Inclusion-handicap.ch: https://www.inclusion-handicap.ch/de/medien/menschen-mit-behinderungen-aus-intensivmedizinischen-behandlungen-ausgeschlossen-556.html

[3] https://medicalforum.ch//rsrc/jf